Der Mieter schließt mit Jan Schiemenz, Schlabendorf am See 86, 15926 Luckau OT Schlabendorf, im folgenden Vermieter genannt, einen zeitlich befristeten Mietvertrag zur Nutzung eines Ferienhauses, Schlabendorf am See 86, 15926 Luckau OT Schlabendorf. Ein Mietvertrag für die Zeit der Miete wird bei Anreise gesondert angefertigt.
Die Buchung erfolgt schriftlich nach Bestätigung der Verfügbarkeit des Ferienhauses. Mit der Buchung bieten Sie den verbindlichen Abschluss eines Mietvertrages an. Nur mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung kommt der Mietvertrag zustande.
Alle angegebenen Preise sind incl. MwSt. Pro Übernachtung kostet das Ferienhaus komplett 30 €, zuzüglich anfallender Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Abwasser).
Zahlungen sind an den Vermieter oder an eine von ihm beauftragte Person zu entrichten.
Mit Vertragsabschluss/ Buchung wird gegen Aushändigung der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 25 % des Gesamtpreises für das Ferienhaus fällig. Die Restzahlung ist spätestens am Anreisetag zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung hat der Vermieter ein Rücktrittsrecht und kann Ihnen den Zugang zur Ferienunterkunft verweigern.
Die Ferienunterkunft darf nur mit maximal vier Personen bewohnt und benutzt werden. Die angegebene Personenanzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein.
Die Verbrauchskosten für Strom, Wasser und Abwasser werden gemäß Verbrauch und nach geltendem, aktuellem Tarif berechnet.
Eine grobe Endreinigung ("besenrein") hat der Mieter vorzunehmen. Die Endreinigung durch den Vermieter wird nicht berechnet.
Bettwäsche kann vom Vermieter gegen 5 € gemietet werden.
Haustiere dürfen nur nach Absprache mitgebracht werden.
Bei schuldhafter Verursachung von Schäden an der Ferienunterkunft oder am Grundstück verlangt der Vermieter Schadensersatz.
Die Ferienunterkunft steht Ihnen am ersten Buchungstag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr verlassen werden. Abweichungen nach Absprache möglich.
Sie können jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der schriftliche Rücktritt wird empfohlen. Treten Sie vom Mietvertrag zurück oder treten Sie die Mietzeit nicht an, kann der Vermieter Schadensersatz für die Ihm entstandenen Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch wird nachstehend in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschaliert. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass in Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt des Mietvertrages, keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Für den Krankheitsfall empfehlen wir den Abschluss einer Reiserrücktrittskostenversicherung.
Umbuchungen auf einen anderen Mieter (Ersatzmieter) können, soweit möglich, durchgeführt werden. Für jede von Ihnen gewünschte Umbuchung berechnen wir 50 €.
Ohne Einhaltung einer Frist bei höherer Gewalt und bei nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen, die eine ordentliche Vertragserfüllung nicht gewährleisten. Ohne Einhaltung einer Frist, mit dem Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich der Mieter vertragswidrig verhält.
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermittlungsleistung zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
Sollten sich einzelne oder mehrere Vereinbarungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, wird die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In diesem Falle wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt, durch die nach Möglichkeit derselbe Erfolg erzielt wird.
Stand: 3. April 2008